VOC-Abgabe, Lösungsmittel #B45, #B46
Ist bei einem Artikel im Feld #B45 eine Dienstleistungsnummer hinterlegt, dann
wird diese automatisch nach dem Artikel eingefügt. Diese Dienstleistung
beschreibt die Abgabe. Ist im feld #B46 eine Angabe (Prozentsatz), dann wird
die Menge des Artikels mit dem Prozentsatz multipliziert und als Menge bei der
Dienstleistung eingeführt. Fehlt die Angabe in #B46, dann wird die Menge
direkt übernommen. Der Preis füe eine Abgabe ist in der Dienstleistung
beschrieben.
Bei Änderung des Artikels wird auch die entsprechende Dienstleistung verändert.
Die Dienstleistung kann unabhängig davon bearbeitet werden. Zwischen Artikel
und Dienstleistung dürfen keine weiteren Zeilen eingeführt sein.
LSVA
#B45, #B46, #M81
Für einen Artikel kann im Feld #B45 eine Dienstleistungsnummer angegeben
werden, die dann automatisch in den Beleg nach dem Artikel eingefügt wird. Es
liegt eine LSVA vor, wenn die dienstleistung im Feld #M81 den Code 2 oder 3
besitzt. Im Fall #M81=2 wird in der Menge der Dientstleistung der Prozentsatz
von #B46 ausgewiesen und als Preis der Zeilenbetrag des Artikels. Im Fall
#M81=3 wird in der Menge 1 eingesetzt und als Preis Zeilenbetrag des Artikels
* Prozentsatz #B46. Bei Veränderung des Artikels werden die Werte der
Dienstleistung angepasst. Wird der Artikel gelöscht, dann wird auch die
Dienstleistung gelöscht.
M81 mit Code 2
M81 mit Code 3
Fester Zuschlag